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ARCHIV 2004
 Auch nach 2006 kann die AU-Prüfung in Werkstätten erfolgen.
April 2004
 


 

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Konzept zur Zusammenfassung der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO und Abgasuntersuchung (AU) nach § 47a StVZO.

Doch große Auswirkungen auf eine Verlagerung der AU-Prüfung von den Werkstätten auf die Prüforganisationen wird es aus Sicht des ASA-Arbeitskreises Diagnose nicht geben.
Denn nach wie vor können Halter die Abgasuntersuchung ihrer Fahrzeuge in der Werkstatterledigen lassen.

Unter anderem sieht das Konzept der Bundesregierung vor, dass für Fahrzeuge, die mit On-Board-Diagnose (OBD) ausgerüstet sind und die ab 1. Januar 2006 erstmals in den Verkehr kommen, die Abgasuntersuchung (AU) zum Bestandteil der regelmäßig stattfindenden Hauptuntersuchung (HU) wird.
Für alle anderen AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge soll diese Regelung erst ab 2010 gelten.

„Die Möglichkeit, die Konzentration der Fahrzeug-Abgase als Teiluntersuchung der HU in dafür anerkannten Werkstätten prüfen zu lassen, besteht aber nach wie vor“, macht Michael Gerdes-Röben,Vorsitzender des ASA-Arbeitskreises Diagnose, deutlich.

Unklarheiten habe es diesbezüglichdurch einen Medienbericht gegeben, in dem der Eindruck erweckt wurde, eine Prüfung könne zukünftig nur noch durch die Prüforganisationen erfolgen.
Dies sei aber nicht der Fall.

ASA-Pressestelle
Max-Eyth-Straße 42
71088 Holzgerlingen
www.asa-verband.de
Quelle: ASA-Pressestelle; Herr Matthias Nowotny - Pressesprecher des ASA-Bundesverbandes
Bilder: Sun DGA 2500: www.sun-diagnostics.com