Die
Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Konzept zur Zusammenfassung der Hauptuntersuchung
(HU) nach § 29 StVZO und Abgasuntersuchung (AU) nach § 47a StVZO.
Doch große Auswirkungen auf eine Verlagerung der AU-Prüfung von den Werkstätten auf die Prüforganisationen wird es aus Sicht des ASA-Arbeitskreises
Diagnose nicht geben.
Denn nach wie vor können Halter die Abgasuntersuchung ihrer Fahrzeuge in der Werkstatterledigen lassen.
Unter
anderem sieht das Konzept der Bundesregierung vor, dass für Fahrzeuge, die
mit On-Board-Diagnose (OBD) ausgerüstet sind und die ab 1. Januar 2006 erstmals
in den Verkehr kommen, die Abgasuntersuchung (AU) zum Bestandteil der regelmäßig
stattfindenden Hauptuntersuchung (HU) wird.
Für alle anderen AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge soll diese Regelung erst ab 2010 gelten.
Die Möglichkeit, die Konzentration der Fahrzeug-Abgase als Teiluntersuchung der HU in dafür anerkannten Werkstätten prüfen zu
lassen, besteht aber nach wie vor, macht Michael Gerdes-Röben,Vorsitzender des ASA-Arbeitskreises Diagnose, deutlich.
Unklarheiten habe es diesbezüglichdurch einen Medienbericht gegeben, in dem der Eindruck erweckt wurde, eine Prüfung könne zukünftig
nur noch durch die Prüforganisationen erfolgen.
Dies sei aber nicht der Fall.
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