Alle ab dem 01.10.2011 in den Verkehr gebrachten Prüfstände unterliegen dieser neuen Bremsenprüfstandsrichtlinie. Bereits im Verkehr befindliche Bremsprüfstände haben bis zum 01.01.2020 Bestandsschütz und müssen bis dahin entsprechend der neuen Vorgaben ausgestattet oder ausgetauscht werden.
Die Vorgaben der neuen Bremsenprüfstandsrichtlinie haben weitreichende technologische Anpassungen erforderlich gemacht. So muss bei Plattenbremsenprüfständen u.a. die Auffahrtgeschwindigkeit gemessen und für den Prüfvorgang erfasst werden.
Darüber hinaus wurde die ASA Livestream Schnittstelle mit dem entsprechenden Übertragungsprotokoll installiert. |